Digital Rights Ireland hat Klage gegen das kürzlich angenommene Abkommen EU-US Privacy Shield eingereicht. Bereits nach zwei Monaten wird Privacy Shield nun zum Fall für die europäischen Gerichte.Privacy Shield unter BeschussEingereicht wurde eine Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) von der Lobbygruppe Digital Rights Ireland Ltd. Als erstinstanzliches Gericht ist das Europäische Gericht (EuG) zuständig, das die Rechtssache unter dem Aktenzeichen T-670/16 verhandelt. Die zweite Instanz wäre dann der Europäische Gerichtshof (EuGH).