Im Zusammenhang mit den immer häufiger in den Fokus der Öffentlichkeit tretenden Compliance-Pflichten von Unternehmen bzw. deren Leitung ist ein eigenes Unternehmensstrafrecht immer wieder gefordert worden. Bisher können nur natürliche Personen Täter im strafrechtlichen Sinne sein. Wir stellen drei ausgereifte Reformvorschläge vor, die dies ändern könnten.