Seit Einführung des Bundesdatenschutzgesetzes steht immer wieder ein eigener Arbeitnehmerdatenschutz im Raum. Dieser könnte mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) kommen.Wie umgehen mit den Daten von Arbeitnehmern und den speziellen arbeitsrechtlichen Anforderungen an den Datenschutz? Diese Fragen müssen Unternehmen im Arbeitsalltag häufig beantworten. Immer wieder wurde zudem darauf spekuliert, dass in Deutschland ein eigenes Gesetz zum Schutz von Beschäftigtendaten verabschiedet wird. Mit Hinweis auf die kommende DS-GVO wurde eine nationale Gesetzgebung verschoben.Arbeitnehmerdatenschutz nicht einheitlich geregeltDie verabschiedete DS-GVO enthält keine einheitliche Regelung zum arbeitnehmerdatenschutz. Stattdessen enthält der Art. 88 DS-GVO eine sog. Öffnungsklausel, die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur eigenen Regelung einräumt, worauf der Deutsche Anwaltverein (DAV) in einer Stellungnahme aufmerksam macht.Der entsprechende Referentenentwurf der Bundesregierung zur notwendigen Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sieht in § 24 BDSG-neu Regelungen vor, die weitestgehend den bestehenden entsprächen. Der DAV kritisiert ferner, dass der Entwurf nicht die Möglichkeit einer datenschutzrechtlichen Sonderregelung für Unternehmensregelung weiter aufgreift.