Strategien im Domainrecht
In diesem Artikel zeigen wir, wie bestimmte Formen der Cyberkriminalität aussehen, warum sie sie für Unternehmen und Websitebesucher*innen eine ernsthafte Bedrohung darstellen eine ernsthafte Bedrohung darstellen und wie Unternehmen effektiv dagegen – auch präventiv – vorgehen können.
Domains sind wertvoll, aber auch leicht angreifbar
Als Spezialisten für Medien-, Marken- und geistiges Eigentumsrecht erreichen uns immer häufiger Anfragen von Unternehmen zu Domainregistrierungen Dritter, welche bestehende Marken- oder Namensrechte verletzen. Domains sind für den geschäftlichen Erfolg und die Repräsentation von Unternehmen ebenso unverzichtbar wie Marken- und Namensrechte. Domains haben einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert, sind jedoch auch durch Manipulationen leicht angreifbar. Die Auswirkungen solcher Übergriffe können für Unternehmen finanziell erheblich sein.
Heute können Domains von jeder Person im Internet einfach und kostengünstig registriert werden, auch ohne besondere Fachkenntnisse. Gleichzeitig eröffnet dies jedoch Raum für Fake-Domains, Cyber- und Typosquatting sowie andere bewusste oder unbewusste Rechtsverletzungen.
Besucher*innen werden beispielsweise durch Tippfehler oder Phishing-Angriffe auf gefälschte Webseiten umgeleitet. Die Nachahmung des Erscheinungsbildes der Originalseite durch so genannte Fake-Domains dient häufig dazu, persönliche Daten abzugreifen oder Einnahmen durch Werbung zu erzielen. Im Ergebnis besteht die Gefahr, dass Unternehmen potenzielle Kunden verlieren, wenn zusätzlich ähnlich klingende Mail-Adressen genutzt werden.

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Rechtliche Ansprüche beim Cyber-Squatting
Beim Cyber-Squatting werden bekannte Marken-, Firmen- oder Personennamen als Domains registriert, um sie anschließend zum Kauf anzubieten. Zwar gilt grundsätzlich das „First come, first served“-Prinzip, doch gegen Domain-Grabber können marken-, namens- oder wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Eine Markenverletzung liegt jedoch erst vor, wenn die Domain im geschäftlichen Verkehr tatsächlich genutzt wird. Auch die Löschung der Domain durch den Markeninhaber ist nur möglich, wenn das bloße Halten der Domain unmittelbar eine Verletzung darstellt – etwa dann, wenn jede mögliche Nutzung unter der Domain die Marke verletzen würde. In vielen Fällen des Domaingrabbings fehlt diese Voraussetzung.
Methodik beim Typo-Squatting
Inhaber*innen von Tippfehlerdomains nutzen absichtliche Buchstaben- oder Zahlendreher bekannter Internetseiten. Dieses Vorgehen wird als Typo-Squatting bezeichnet.
Typo-Squatting kann auch durch ähnliche Domainendungen erfolgen, etwa „mkm.net“, „mkm.org“ oder „mkm.de“ anstelle von „mkm.legal“. Unachtsame Nutzer, die sich nicht genau an die richtige Endung erinnern, landen so auf der Domain des Typosquatters, meist um dort Besucherzahlen zu steigern oder Einnahmen zu erzielen.
Außerdem entstehen Fehler, wenn zwei benachbarte Buchstaben vertauscht werden. Statt mkm.legal könnte ein Nutzer*innen versehentlich mkk.legal oder mkm.lgeal eingeben. Solche Vertauschungen fallen oft nicht sofort auf, sodass gefälschte Domains leicht übersehen werden und Besucher unwissentlich auf die Seite des Typosquatters gelangen.
Eine weitere typische Fehlerquelle ist das versehentliche doppelte Tippen oder Weglassen eines Buchstabens. So könnte aus mkm.legal versehentlich mkmm.legal (doppeltes „m“) oder mk.legal (fehlendes „m“) werden. Auch diese Varianten führen dazu, dass Nutzer*innen statt der echten Seite auf eine gefälschte Domain geleitet werden.
Unsere Handlungsempfehlungen
Unternehmen sollten deshalb aktiv ihre Domains überwachen und sich rechtlich gegen Verstöße vorgehen. Durch eine Kombination aus präventiver Registrierung, rechtlicher Kontrolle und gezielten Maßnahmen lassen sich Risiken minimieren und Markenrechte schützen.
Werden rechtsverletzende Domains entdeckt, können Rechtsinhaber neben den ordentlichen Gerichten und ggf. strafrechtlichen Vorgehen über Verfahren wie UDRP, ADR, URS oder den DISPUTE-Eintrag schnell und kostengünstig ihre Rechte durchsetzen.
Autorin: Luise Klufmöller LL.M. (Rechtsanwältin | Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz)








