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Vorsicht bei der Nutzung von DeepSeek in Unternehmen

Was hat die KI zu bieten?

Das chinesische Start-up DeepSeek hat in kurzer Zeit und mit vergleichsweise geringen Ressourcen ein effizientes, wettbewerbsfähiges KI-Modell entwickelt. Besonders bemerkenswert ist dabei die neue Version R1: Anders als frühere Modelle führt diese KI zunächst eine für den Nutzer sichtbare interne Diskussion (sozusagen mit sich selbst), bevor sie ein Ergebnis präsentiert – ein Konzept, das auch bei ChatGPT Anwendung findet, jedoch mit erheblich größerem finanziellem Aufwand etabliert wurde.

Und was ist mit dem Datenschutz?

In Sachen Datenschutz wirft DeepSeek ähnliche Fragen auf wie ChatGPT und Co. Unklar bleibt beispielsweise, aus welchen Quellen die Trainingsdaten stammen. Fraglich sind auch die Zwecke der Verarbeitung, die zwar beschrieben werden, deren Rechtsgrundlagen aber nicht genannt werden. Auch die Verantwortlichkeiten sind nicht transparent geregelt – es ist unklar, an wen sich Nutzer im Bedarfsfall wenden können. Diese mangelnde Transparenz wirft u.a. erhebliche Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit eines Einsatzes auf.

Ein weiteres kritisches Thema ist die Datensicherheit. DeepSeek übermittelt Daten nach China, ein Land, das weiterhin als unsicherer Drittstaat für die Datenverarbeitung gilt, da keine vergleichbaren Datenschutzstandards wie in der EU oder andere anerkannte Schutzstandards durch Angemessenheitsbeschlüsse vorhanden sind.

Südkorea hat die chinesische KI DeepSeek vorübergehend gesperrt. Hintergrund sind Verstöße gegen die Datenschutzgesetze. Wie die südkoreanische Datenschutzkommission (PIPC) mitteilte, können südkoreanische Nutzer den Dienst bis auf Weiteres nicht herunterladen. Deutsche Datenschützer warnen vor Spionage und auch Italiens Datenschutzbehörde Garante hat den Zugang zu der App Ende Januar gesperrt.

Obwohl DeepSeek und ähnliche KI-Technologien viele Vorteile bieten, müssen die damit verbundenen Herausforderungen sorgfältig abgewogen werden. Der Einsatz von KI sollte stets unter strengen unternehmensinternen Vorgaben erfolgen, um Missbrauch zu verhindern und die Sicherheit personenbezogener Daten, Geschäftsgeheimnisse sowie der Nutzerdaten zu gewährleisten. Neben den bisherigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind auch weitere Regelungen, wie beispielsweise die KI-Verordnung, für eine Nutzung einschlägig.

Haben Sie weitere Fragen zur Nutzung und Einsatz von KI? Gerne beraten wir Sie bei MKM LEGAL zum Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen.

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Autorin: Yana Madorskaya (Data Privacy Consultant)

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