Das OLG Stuttgart hat die Verwendung von sog. Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen für grundsätzlich zulässig eingestuft (Az. Ss 543/15). Es handelt sich dabei um die erste obergerichtliche Entscheidung zu dieser Frage.Dashcam-Aufnahme nur bei schwerwiegendem Verstoß zulässigDas OLG Stuttgart erachtet die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Prozess für grundsätzlich zulässig. Das Gericht führte aus, dass § 6b Abs. 3 S. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kein Beweisverwertungsverbot für Straf- und Bußgeldverfahren enthalte. Voraussetzung dafür ist aber ein schwerwiegender Verstoß im Straßenverkehr, bspw. das Überfahren einer auf Rot geschalteten Ampel. Im vorliegenden Fall sei ein solcher Verstoß anzunehmen, wenn die Ampel seit sechs Sekunden Rot zeigte.