Um einen Betrugsfall aufzuklären verlangt ein US-Gericht von Google alle Personen zu identifizieren, die über die Suchmaschine nach einer bestimmten Person gesucht haben. Der Konzern wehrt sich gegen derartige Forderungen der Datenerhebung.Um einen Betrugsfall aufzuklären, hat ein US-Gericht einen bemerkenswerten Durchsuchungsbefehl gegenüber Google ausgestellt. Der Konzern soll alle Personen identifizieren, die über die Suchmaschine nach dem Betrugsopfer gesucht haben, und die verfügbaren Daten über diese den Behörden aushändigen.Weitreichende DatenabfrageLaut dem Magazin Ars Technica ist eine derartige Anfrage die erste, die nicht in Fällen der nationalen Sicherheit ergangen ist. Die angeordnete Anfrage ist weitreichend. Google soll jedwede Daten von Nutzern – egal ob registriert oder nicht – an die Behörden aushändigen, die zwischen dem 1. Dezember 2016 und 7. Januar 2017 den Namen des Betrugsopfers in die Suchmaschine eingegeben haben. Die Datensätze enthalten u.a. Mailadressen, Zahlungsinformationen, Media-Access-Controladressen zur Identifizierung einzelner Netzwerkadapter in Rechnernetzen, Sozialversicherungsnummer, Geburtsdatum und IP-Adressen. Google soll sich gegen eine solche Anfrage und die Herausgabe derart umfangreicher Datensätze wehren, so der Bericht. Einige Juristen stufen den Durchsuchungsbefehl als verfassungswidrig ein.